Rechtsprechung
   BVerwG, 10.07.1969 - I B 26.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2870
BVerwG, 10.07.1969 - I B 26.69 (https://dejure.org/1969,2870)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1969 - I B 26.69 (https://dejure.org/1969,2870)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1969 - I B 26.69 (https://dejure.org/1969,2870)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,2870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.02.1959 - III C 133.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1969 - I B 26.69
    Er kann nicht im Umwege über eine Verfahrensrüge vor dem Revisionsgericht nachgeholt werden (BVerwGE 8, 149).
  • BVerwG, 05.05.1959 - VII C 66.59
    Auszug aus BVerwG, 10.07.1969 - I B 26.69
    Demgegenüber erweist es sich als unerheblich, daß die Krankenkasse den Betrieb des Klägers als ordnungsmäßig geführt anerkannt haben soll, denn derartige Bekundungen besagen nichts darüber, ob der Kläger über die fachlichen Berufskenntnisse verfügt (BVerwGE 8, 287 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 66/59] [290]; GewArch. 1962, 250; Siegert-Musielak, Das Recht des Handwerks, 1967, § 8 HwO Rdnr. 11).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1969 - I B 26.69
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 17. Juli 1961 (BVerfGE 13, 97) ausdrücklich den in der Handwerksordnung verlangten Befähigungsnachweis zur Ausübung eines selbständigen Handwerks als "ein prinzipiell geeignetes Mittel" (a.a.O. S. 116) anerkannt.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1969 - I B 26.69
    Eine Zulassung der Revision auf Grund dieser Vorschrift ist nur gerechtfertigt, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung in dem zukünftigen Revisionsverfahren dazu führen kann, den Rechtsfrieden zu wahren, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die weitere Entwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 73.64

    Anwendung des Heilpraktikergesetzes (HPG) - Verstoß gegen den

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1969 - I B 26.69
    Dabei erscheint die Verwechslung der Begriffe Myopie und Presbyopie (Kurz- und Weitsichtigkeit) besonders schwerwiegend, zumal nach dem in BVerwGE 23, 140 veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 1966 die Bestimmung der Sehschärfe durch den Optiker keine Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 251) darstellt und nicht den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt.
  • BVerwG, 22.01.1970 - I B 65.69

    Diskriminierung der Inländer gegenüber Staatsangehörigen der EWG-Staaten

    Das Urteil des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (DVBl. 1964, 318, 320; Beschluß vom 10. Juli 1969 - BVerwG I B 26.69 -), nach der eine allgemeine Examenspsychose nicht dazu führt, von einer Prüfling überhaupt abzusehen.
  • BVerwG, 28.09.1971 - I B 52.71

    Verfassungsmäßigkeit des Befähigungsnachweises im Handwerksrecht - Untersagung

    Diese Zweifel hat das Bundesverwaltungsgericht nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1961 - 1 BvL 44/55 - (BVerfGE 13, 97 [107 ff.]) über die Verfassungsmäßigkeit des § 1 der Handwerks Ordnung, jetzt in der Fassung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1) - HwO -, in ständiger Rechtsprechung als nicht durchgreifend angesehen (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]; Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 55.65 - S. 10 [GewArch. 1969, 256 = BayVBl. 1969, 317]; Beschluß vom 10. Juli 1969 - BVerwG I B 26.69 - [GewArch. 1970, 107]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht